Geprüft und rechtssicher

AGBs

LIEFER- UNG ZAHLUNGSBEDINGUNGEN styroporstuck.de Damian Pelka

 

1. GELTUNGSBEREICH
Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der Bedingung des Kunden im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.

2. ANGEBOTE, PREISE, VERSAND, SONDERANFERTIGUNGEN
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer, Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis bedarf zu seiner Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Die von uns angegebenen Preise gelten ab Lager in Altena und schließen Verpackung, Fracht, Versicherung u.a. nicht ein. Die Beförderungsgefahr geht zu Lasten des Bestellers. Die Ware reist auf dem Weg zum Kunden und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Der Frachtführer (Spediteur) haftet für eventuell auftretende Transportschäden. Der Kunde ist Soweit verpflichtet, folgende Punkte zu beachten: Ist die Verpackung äußerlich beschädigt, ist der Empfang nicht zu quittieren. Nach Möglichkeit darauf bestehen, die Ware im Beisein des Fahrers auszupacken. Eventuelle Schäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken und diesen vom Fahrer unterschreiben zu lassen. Lehnt der Fahrer dies ab, so ist mit dem Vermerk Annahme der Lieferung unter Vorbehalt Fahrer lehnt Kontrolle der Sendung ab zu quittieren. Wird ein Schaden erst nach dem Auspacken festgestellt, ist dieser innerhalb einer Frist von einem Tag beim Spediteur schriftlich – vorab per Telefax oder E-Mail zu melden (d.h. die Ware muss immer am gleichen Tag ausgepackt werden!). Die Ware ist immer im ursprünglichen Zustand zu belassen, da der Spediteur u. U. eine Beweisaufnahme beim Kunden durchführt. Bei Abholung obliegt die ordnungsgemäße Ladung und Sicherung der Ware dem alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Geeignete Polsterungen und Verpackungsmaterialien sind vom Abholer mitzubringen. Die Beladung des Fahrzeuges ist ebenfalls Sache des Kunden. Wir stehen diesem selbstverständlich auf Wunsch mit Rat und Tat zur Seite. Bei Sonderanfertigungen für Kunden sind alle von unserer Seite hierfür hergestellten Formen und Modelle unser Eigentum und können von uns zur weiteren Herstellung von Teilen, die zur Lieferung an andere Kunden bestimmt sind, verwendet oder in Kataloge, Prospekte etc.- auch zu Werbezwecken übernommen werden.

3. AUSKUNFT, VERZUG
Negative Auskunft über den Käufer (Schufa, Creditreform o.ä.), für die Zeit vor oder nach Vertragsschluss, gleich wann sie uns bekannt wird, berechtigt uns – sofern diese geeignet ist, Zweifel an der Liquidität des Kunden zu begründen – wahlweise zum Rücktritt ohne Fristsetzung oder dem Verlangen, den Preis vorauszuzahlen oder Sicherheit zu leisten. Annahmeverzug des Bestellers berechtigt uns ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrage ohne Fristsetzung.

4. LIFERFRIST
Eine Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn diese durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Energie- und Rohstoffmangel, behördlichen Verfügungen und Verzögerungen von Zulieferungen verlängern sich unsere Lieferfristen entsprechend, sowie die Umstände erst nach Vertragsabschluß eintreten oder uns bei Vertragsabschluß unverschuldet unbekannt sind. Unbeschadet unserer Rechte aus einem Verzug des Kunden, verlängern sich die Lieferfristen zudem um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Auftrag in Verzug ist. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Wird der Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Besteller das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Ware auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die vorgenannten Fristen können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen abgeändert werden. Im Übrigen ist ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ausgeschlossen, sofern unserseits kein vorsätzliches oder grob fahrlässig Handeln vorliegt.

5. LIEFERUMFANG, ANNULLIERUNGSKOSTEN, GUTSCHRIFTEN
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Änderungen und Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller objektiv zumutbar sind. Zuviel bestellte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Warenrückgabe ist nicht möglich. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, ist er – unbeschadet unserer Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen – zur Zahlung von 10 % der Auftragssumme zum Ausgleich für entgangenen Gewinn und die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten verpflichtet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Bei endgültigen Warenrücknahmen (z.B. wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden) erfolgt eine Gutschrift. Hier behalten wir uns Abschläge vor entsprechend dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z.B. wegen Kosten gegebenenfalls erforderlicher Auffrischungsarbeiten) oder einem im Vergl. zum Rechnungstag gesunkenen Marktpreis. Maßgeblich ist der Marktpreis des Tages. an dem die (Vorbehalts-)Ware wieder in unseren Besitz gelangt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein . Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist. Die Haftung von styroporstuck.de Damian Pelka kraft eines Auftrages ist beschränkt bis zu höchstens dem Fakturwert der gekauften Güter. Jede weitere Haftbarkeit in Bezug auf Schaden wird ausgeschlossen.

6.EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Der Besteller ist berechtigt. die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschl. MwSt) ab die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt Unsere Befugnis. die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die notwendigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung. Feuer und Wasserschaden zu versichern. Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der (Vorbehalts-)Ware schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme öder sonstigen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen, hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.

7. GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde ist verpflichtet angelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich spätestens jedoch innerhalb eines Tages – nach Erhalt der Ware schriftlich – vorab per Telefax oder E-Mail – zu rügen.Für versteckte Mängel gilt nach ihrem Bekannt werden die gleiche Frist. Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Naturprodukte handelt, welche in handwerklicher Arbeit hergestellt werden. Aus diesem Grund sind geringfügige Abweichungen in Maß und Form möglich. Bläschen, Lufteinschlüsse, kleine Fehler und Risse, die beim Transport entstehen können, sind nicht von Bedeutung und stellen keinen Mangel dar, da diese nach. dem Einbau meistens nicht mehr sichtbar und/oder leicht zu überarbeiten sind. Ist die Mängelrüge begründet, hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann dieser anstelle der Nachbesserung sodann nach seiner Wahl Minderung (Herabsetzung des Preises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) verlangen. In diesem Fall sind wir jedoch berechtigt, den Minderungs- bzw. Wandlungsanspruch. durch Ersatzlieferung abzuwenden. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsalzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Waren, welche auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers (Termingründe o.ä.) im noch nicht ganz ausgetrockneten Zustand ausgeliefert bzw. versendet werden. In diesen Fällen erfolgt die Auslieferung bzw. der Versand auf alleinige Verantwortung und Haftung des Bestellers. Mängelrügen entbinden den Besteller nicht von der Vornahme fälliger Zahlungen. Eine Mängelhaftung unsererseits besteht nicht, sofern sich der Kunde insoweit im Zahlungsverzug befindet.

8. RÜCKTRITT
Soweit wir aufgrund gesetzlicher Regelungen oder den Bestimmungen dieses Vertrages zum Rücktritt berechtigt sind, erstreckt sich das Rücktrittsrecht grundsätzlich auf alle noch nicht abgenommenen Mengen, kann aber auf bestimmte Teile oder Mengen, z.B. solche, deren Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt ist, beschränkt werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir anstelle des Rücktritts Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder bei nicht rechtzeitiger Abnahme Ersatz der dadurch bedingten. Mehraufwendungen verlangen. Im Rücktrittsfall haftet der Besteller ferner für etwaigen Minderwert und entgangenen Gewinn.

9. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG
Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind, soweit kein anderer Termin schriftlich vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar, bei Erstkunden liefern wir nur gegen Barzahlung. Sind mehrere Rechnungen bzw. Forderungen offen, so sind wir auch bei abweichender Bestimmung des Kunden berechtigt, die Reihenfolge der Tilgung zu bestimmen. Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Sonderanfertigung sind mit 50% der Auftragssumme in Vorkasse zu leisten. Sobald die Zahlung bei styroporstuck.de Damian Pelka eingegangen ist wird die Bestellung freigegeben. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder weiteren Lieferungsverpflichtung, den Besteller aber nicht von seiner Abnahmeverpflichtung. Wir sind berechtigt, die Lieferung von vorheriger Zahlung abhängig zu machen und Kreditzusagen jederzeit zu widerrufen. Wechsel und Schecks werden nur kraft besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wegen einer etwaigen Verspätung/Unterlassung der Wechselvorlage oder der Protesterhebung können gegen uns keine Rechte oder Einwendungen geltend gemacht werden. Bei Überschreitung der Zahlungstermine treten, ohne dass es einer Mahnung bedarf die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. Für die Verzugsdauer hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen für offene Geschäftskredite – mindestens jedoch in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz – zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.

11. ERFÜLLUNGS, GERICHTSSTAND, SONSTIGES
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile unser Geschäftssitz. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenen Rechtsstreitigkeiten. auch für Wechsel- und Scheckklagen, bei Vollkaufleuten für beide Teile. ist ebenfalls unser Geschäftssitz. Jeder Vertragspartner ist jedoch auch berechtigt. den anderen an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Das Vertragsverhältnis unterliegt – unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens -ausschließlich deutschem Recht und deutscher Gerichtsbarkeit, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat. Abnehmer aus EU-Mitgliedstaaten sind bei innergemeinschaftlichem Erwerb ab dem 01.01.1993 zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst oder aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse (z.B. hinsichtlich der ..Erwerbsschwelle oder bei Angabe falscher Identifikationsnummer) entsteht. Unsere in Form und Dekor geschützten Artikel dürfen nicht nachgemacht oder kopiert werden. Wir behalten uns insoweit rechtliche Schritte auch bei unberechtigter Verwendung unserer Werbeschriften ausdrücklich vor. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen. Gewichte und Kosten sind als annähernd zu betrachten. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in unseren Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt werden ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern haften. Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus irgendwelchen jetzt bestehenden oder künftig entstehenden Gründen unwirksam sein oder werden, so soll die Unwirksamkeit nicht die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge haben. Die unwirksame Bestimmung ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen durch eine Abrede zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht oder wirtschaftlich am Nächsten kommt.